Schwangerenbetreuung
Die Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit voller Freude und intensiven Erfahrungen. Es werden viele neue Dinge auf Sie zu kommen.
Wir wollen Ihnen hier einige wissenswerte und praktische Hinweise zum Ablauf der normalen Schwangerschaftsbetreuung geben und über die kontinuierlichen Untersuchungen zur Erkennung von Schwangerschaftsrisiken informieren. Wir möchten Ihnen nochmals versichern, daß trotz gelegentlich gegenläufiger Darstellungen Schwangerschaft etwas Normales und keine "Krankheit" ist. Andererseits bleibt festzustellen, daß die organisierte Schwangerenvorsorge zu einer erheblichen Verbesserung der Gesundheit der Frauen und Kinder geführt und entscheidend zur Senkung der Krankheitslast und Sterblichkeit von Müttern und Neugeborenen beigetragen hat.
Mutterschaftsvorsorgerichtlinien
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsvorsorgerichtlinien garantieren Ihnen, dass Sie ein breites Angebot medizinisch notwendiger Leistungen in Anspruch nehmen können. Diese sind für alle Krankenkassen verbindlich festgelegt, so daß deren Kosten von allen Krankenkassen übernommen werden müssen. Auch der Anspruch auf eine Hebammenbetreuung und die Versorgung nach der Geburt sind darin geregelt.
https://www.g-ba.de/richtlinien/19/
Frauenärztliche Untersuchung
Die folgenden Leistungen sind verbindlich für die Vorsorge und die Kostenübernahme erfolgt immer durch die gesetzlichen Krankenkassen: das Anlegen eines Mutterpasses mit Festlegung des Geburtstermines; das Erfassen von Schwangerschaftsrisiken und die Beratung zu Ernährung und Risikovermeidung; die Messung von Blutdruck und der Nachweis der Herztöne sowie die Kontrolle des Urins; die Kontrolle der kindlichen Entwicklung incl. dreier Ultraschalluntersuchungen. Weiterhin sind die Mindestabstände zwischen der Terminen vorgegeben: anfänglich alle 4 Wochen, ab der 30 Woche alle 2 Wochen. Auch zusätzliche Leistungen wie ein CTG oder die Gabe der Immunisierung bei Blutgruppenunverträglichkeit sowie bestimmte Impfungen sind Teil der Vorsorge.
Blutuntersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge
Zu Beginn der Schwangerschaft werden Blutgruppe und Rhesusfaktor bestimmt. Ein Antikörpersuchtest wird durchgeführt, um eine eventuelle Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Test wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal "Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erfolgt im Laufe der Schwangerschaft eine Blutuntersuchung, bei der der kindliche Rhesusfaktor festgestellt werden kann. Sollte das Ungeborene das Blutgruppenmerkmal "Rhesus positiv" haben, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche eine Spritze, um einer Unverträglichkeit vorzubeugen. Weiterhin erfolgt ein Test auf Chlamydien, Lues und Hepatitis B.
Wir empfehlen grundsätzlich immer, die zusätzlich von den Krankenkassen finanzierte Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen.
Seit 2022 wird allen Schwangeren eine Blutuntersuchung (NIPT) auf das Vorliegen bestimmter kindlicher Trisomien ermöglicht (u.a. Trisomie 21; sog. Down-Syndrom). Dieser Test ist freiwillig und es sollte unbedingt vorab bedacht werden, was Sie im Falle eines auffälligen Ergebnisses machen würden. Der Test darf nicht als Routineuntersuchung zur Vermeidung der Geburt eines Kindes mit einer chromosomalen Störung aufgefaßt werden, wie es in einigen europäischen Ländern bereits der Fall ist. Obwohl die Durchführung des Tests sehr einfach ist und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, sollte beachtet werden, daß die Ergebnisse keineswegs eindeutig sind. Unauffällige Ergebnisse sind mit sehr hoher Sicherheit richtig und es ist bezüglich der genannten Trisomien ein gesundes Kind zu erwarten; auffällige Ergebnisse sind dagegen keinesfalls mit einer gesicherten Chromosomenstörung gleichzusetzen, sondern haben abhängig vom Alter der Mutter hohe Fehlerquoten (z.B. ist bei einer 20-jährigen Frau in bis zu 52% der Fälle das Kind trotz eines auffälligen Laborergebnisses gesund; bei einer 30-jährigen Frau ist immer noch in 39% der Fälle trotz eines auffälligen Ergebnisses ein gesundes Kind zu erwarten). Auffällige Ergebnisse müssen daher weiter abgeklärt werden, bevor eine Entscheidung über die Schwangerschaft getroffen werden kann. Dabei wird oftmals die Durchführung einer Fruchtwasserpunktion erforderlich sein. Auf jeden Fall muß vermieden werden, daß sich Frauen oder Paare alleine aufgrund eines auffälligen Ergebnisses gegen das Fortsetzen der Schwangerschaft entscheiden.
Von Seiten der frauenärztlichen Berufs- und Fachverbände wurde wiederholt vor dieser ungezielten Einführung des Bluttestes ohne eine vorherige spezielle Ultraschalluntersuchung durch qualifizierte Ärzte (sog. Ersttrimesterscreening; s.u.) gewarnt. Da die Entscheidung nun anders gefällt wurde, bleibt diese deutlich aussagekräftigere Untersuchung eine Privatleistung, die weiter unten dargestellt wird.
Blutzuckerbelastungstest
Zuckerstoffwechselstörungen gehören zu den häufigsten Schwangerschafts-komplikationen, deren stärkste Form der insulinpflichtige Diabetes ist. Diese Störungen können bei und nach der Geburt beim Kind zu Problemen durch Unterzuckerungen, Unreife oder zu großes Gewicht (Makrosomie) führen. Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, Bluthochdruck, erhöhter Fruchtwassermenge, Harnwegs- und Pilzinfektionen sowie EPH-Gestose („Schwangerschaftsvergiftung“).
Der Schwangerschaftsdiabetes zeigt meist keine Symptome und kann nur mit einem Blutzucker-Belastungstest zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche festgestellt werden. So ist die frühzeitige Entdeckung möglich und durch eine entsprechende Therapie können ein normaler Schwangerschaftsverlauf und Geburt erreicht werden.
Seit 2012 ist der Teil der Vorsorge geworden und wird somit von allen Krankenkassen bezahlt.
Ultraschall-Untersuchungen
Während der Schwangerschaft ist eine dreimalige Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall in den Richtlinien vorgesehen und wird von den Krankenkassen finanziert:
−8 + 0 bis 11 + 6 SSW (1.Screening)
−18 + 0 bis 21 + 6 SSW (2.Screening)
−28 + 0 bis 31 + 6 SSW (3.Screening)
Im Einzelfall können auch spezialisierte Ultraschalluntersuchungen bei auffälligem Schwangerschaftsverlauf oder dem Verdacht auf Fehlbildungen angebracht und damit Leistung der Vorsorge sein.
So wird z.B. bei Wachstumsverzögerung oder auffälligem CTG oftmals eine Blutflussmessung (Doppler) erforderlich, um die Versorgung des Kindes im Mutterleib abschätzen zu können. Diese Untersuchung kann in unserer Praxis erfolgen.
Die sogenannte Feindiagnostik wird in spezialisierten Sprechstunden von besonders ausgebildeten Untersuchern vorgenommen. Es kann dazu von uns eine Überweisung ausgestellt werden, wenn diese Untersuchung sinnvoll erscheint. Es handelt sich aber um keine Routineuntersuchung: Da in Einzelfällen auch auffällige Befunde gesehen werden können, die dann zum Teil auch schwerwiegende Entscheidungen verlangen, sollte jede Schwangere für sich entscheiden, ob sie diese Untersuchung für sinnvoll hält.
Mithilfe dieser Untersuchungen können eventuell vorhandene Besonderheiten oder Entwicklungsstörungen des Kindes in vielen Fällen frühzeitig erkannt werden. Im Bedarfsfall kann eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden oder die Besonderheit rechtzeitig vor und bei der Geburt beachtet werden. Im Einzelfall muß sogar eine besondere Klinik für die Geburt ausgewählt werden, um die richtige Vorsorgung des Kindes zu gewährleisten. Hierbei sehen dann auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Wir beraten dazu im Rahmen der Vorsorge.
Impfungen während der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft ist ein guter Impfschutz eine der wichtigsten und einfachsten Maßnahmen, um Krankheiten und Komplikationen zu vermeiden. Einige Impfungen sollten unbedingt vor der Schwangerschaft abgeschlossen sein, damit das Ungeborene nicht durch diese Infektionen in seiner organischen Entwicklung gefährdet wird. Dazu zählen v.a. Röteln und Windpocken. Da es sich um Lebendimpfstoffe handelt, sollen diese nicht mehr in der Schwangerschaft angewendet werden. Daher ist dringend dazu zu raten, den Impfschutz vor einer geplanten Schwangerschaft zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.
Totimpfstoffe dürfen und dagegen auch in der Schwangerschaft angewendet werden. Einige sollen sogar ausdrücklich während der Schwangerschaft eingesetzt werden: So soll jede Schwangere in den letzten 2 Monaten der Schwangerschaft eine Auffrischungsimpfung gegen Keuchusten (Pertussis) erhalten. Keuchusten ist eine recht häufige Erkrankung, die oft bei Erwachsenen gar nicht erkannt wird. Neugeborene sind allerdings hochradig durch einen schweren und teilweise tödlichen Verlauf gefährdet. Daher ist es wichtig, daß alle (erwachsenen) Kontaktpersonen einen aktuellen impfschutz haben oder diesen auffrischen. Wir lassen uns daher routinemäßig die Impfpässe der werdenden Väter zeigen und impfen diese gegebenenfalls. Geschwisterkinder haben meistens einen ausreichenden Impfschutz durch die Impfungen beim Kinderarzt, da dort die Keuchustenimpfung standardmäßig erfolgt. Durch die zusätzliche Impfung jeder Schwangeren in den letzten 2 Monaten erreichen wir aber einen zusätzlichen eigenen Schutz des Neugeborenen: Die Mutter entwickelt Antikörper, die sie dem Ungeborenen weitergibt. Diese sogenannte Leihimmunität ist ein extrem effektiver Schutz des Neugeborenen in den ersten Monaten, bis dieses seine eigenen Impfungen erhält.
Weiterhin empfehlen wir seit langem gemäß der STIKO jeder Schwangeren im Herbst und Winter eine Grippeimpfung, da erfahrungsgemäß diese Infektion bei Schwangeren häufig schwerer verläuft als bei gleichaltrigen nichschwangeren Frauen. Gerne impfen wir bei der Gegenheit auch den Partner, wenn dieser es wünscht.
Seit 2021 besteht zudem eine generelle Impfempfehlung für Schwangere gegen das Coronavirus ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Diese Impfung kann beim Hausarzt erfolgen.
Wunschleistungen im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung
Zusätzlich zu den vorhergehend beschriebenen, in den Richtlinien vorgesehenen Untersuchungen werden oftmals in der Schwangerschaft noch weitere Leistungen gewünscht, die dann aber nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Diese bieten wir daher als Selbstzahlerleistungen an und beraten Sie gerne, ob diese Untersuchungen bei Ihnen sinnvoll sind:
Ultraschall
Die Mutterschaftsrichtlinien sehen im Allgemeinen die oben genannten drei Termine zum Ultraschall vor. Gerade an diesem Beispiel kann man die Grenzen der Leistungspflicht der Krankenkassen sehen, da mit diesen drei regelhaften Untersuchungen medizinisch keine ausreichende Sicherheit zu erreichen ist. Schon aus ärztlicher Notwendigkeit führen wir daher zusätzliche Sonographien durch, so z.B. am Beginn zur Festsstellung der Schwangerschaft oder einige Wochen vor dem errechneten Termin. Auch bei Überschreiten des Geburtstermins sind zusätzliche Ultraschalle notwendig zur sicheren Verlaufskontrolle. Diese zusätzlichen Untersuchungen werden zwar von den Kassen nicht bezahlt, werden aber von uns den Schwangeren nicht in Rechnung gestellt, da sie medizinisch unverzichtbar sind.
Darüber hinaus möchten viele Eltern den Zustand ihres heranwachsenden Babys noch öfter durch Ultraschall kontrollieren lassen, ggf. auch als 3D-Darstellung. Diese Untersuchungen können dann als selbst zu zahlende Leistungen durchgeführt werden. Es ist dabei ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die medizinisch begründete Anwendung von Ultraschall jederzeit zulässig und erwiesenermaßen ungefährlich ist. Anders als von manchen Medien wiederholt behauptet, handelt es sich bei Ultraschall physikalisch um eine (akustische, aber für den Menschen nicht hörbare) Welle und nicht um einen energiereichen oder gar radioaktiven Strahl. Leider ist letztere Behauptung sogar schon von einzelnen Ärzten aufgestellt worden.
Toxoplasmose und Cytomegalie (CMV)
Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch den Kontakt mit Katzenkot, Gartenerde oder durch den Genuss von rohem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse oder Salat. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Schäden beim Ungeborenen entstehen, die sich aber bei rechtzeitigem Erkennen durch eine Behandlung vermeiden lassen. Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden und somit kein erneutes Ansteckungsrisiko mehr besteht.
Weitere in diesem Zusammenhang mögliche Untersuchungen betreffen die Infektionsgefahr mit Ringelröteln (Parvovirus) und dem Cytomegalie-Virus (CMV). Diese Infektionen werden besonders von Klein- und Wickelkindern übertragen, die selber meist keine Krankheitssymptome zeigen. Auch hier können unerkannte Infektionen das Kind schädigen, andererseits bestehen gute Behandlungserfolge durch eine rechtzeitige Diagnose.
Erst-Trimester-Screening (ETS)
Zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche ermöglicht eine spezielle Ultraschalluntersuchung die Risikoabschätzung für die Erkrankung des Kindes an einer Trisomie (z.B. „Down-Syndrom“) und die bereits frühzeitige Darstellung vieler Organe oder eventueller Fehlbildungen. Zusätzlich zu der Ultraschalldiagnostik werden Laborwerte aus dem mütterlichen Blut bestimmt. Dieser Test ist die derzeit beste Untersuchungsmethode zur Abschätzung des Risikos für die Geburt eines Kindes mit Chromosomenstörungen; die Entdeckungsrate (z. B.) des Down-Syndroms beträgt ca. 90 Prozent. Bei einem auffälligen Ergebnis muß dann über die weitere Abklärung z.B. durch eine Fruchtwasserpunktion oder andere Laboruntersuchungen (Bluttests auf kindliche Chromosomen: NIPT) diskutiert werden, wohingegen ein unauffälliges Resultat eine Chromosomenstörung und auch viele andere Erkrankungen und Fehlbildungen bereits frühzeitig weitgehend ausschließt. Wie weiter oben beschrieben, wäre es aus fachlicher Sicht besser gewesen, diese Untersuchung einer reinen Blutuntersuchung auf Chromosomenstörungen voranzustellen. Allerdings wurde die nur ungezielte Blutuntersuchung (NIPT) als Leistung der Krankenkasse eingeführt; diese ist weiter oben dargestellt.
Das Erst-Trimester-Screening bieten die Frauenkliniken in Heide und Itzehoe in spezialisierten Sprechstunden durch besonders qualifizierte Untersucher an. Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Großer Blutzuckerbelastungstest
Zuckerstoffwechselstörungen gehören zu den häufigsten Schwangerschaftskomplikationen, deren stärkste Form der Diabetes ist. Diese Störungen können bei und nach der Geburt beim Kind zu Problemen durch Unterzuckerungen, Unreife oder zu großes Gewicht (Makrosomie) führen. Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, Bluthochdruck, erhöhter Fruchtwassermenge, Harnwegs- und Pilzinfektionen sowie EPH-Gestose („Schwangerschaftsvergiftung“).
Der Schwangerschaftsdiabetes zeigt meist keine Symptome und kann nur mit einem Blutzucker-Belastungstest zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche festgestellt werden. So ist die frühzeitige Entdeckung möglich und durch eine entsprechende Therapie können ein normaler Schwangerschaftsverlauf und Geburt erreicht werden.
Seit 2012 ist der Teil der Vorsorge geworden. Dieses ist ein wesentlicher Fortschritt bei der Betreuung der Schwangeren. Allerdings wurde entschieden, nur einen sogenannten Vortest in die Richtlinie aufzunehmen. Es handelt sich um eine Untersuchung mit 50g Glucose und einer einzigen Blutentnahme nach einer Stunde. Kommt es dabei zu einem auffälligem Befund, muß dieser durch einen eigentlichen Belastungstest abgeklärt werden.
Damit entspricht der Test nicht dem von den Medizinischen Fachgesellschaften für Gynäkologie und für Diabetologie gemeinsam empfohlenen Verfahren mittels 75g Glucose und dreier Blutentnahmen (nüchtern, nach einer Stunde und nach 2 Stunden). Von Seiten der Fachgesellschaften wird diese Methode als „akzeptabel“ angesehen mit dem Hinweis, dass der klassische Zuckerbelastungstest weiterhin „Goldstandard“ mit der höchsten Sicherheit für die Entdeckung einer Zuckerstoffwechselstörung bleibt.
Wir bieten Ihnen daher an, statt des von der Krankenkasse finanzierten Vortestes gleich den etablierten Zuckerbelastungstest in der bekannten Form durchführen zu lassen. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
Streptokokken-Abstrich
Bei etwa 30 Prozent der Frauen finden sich in der Scheide sogenannte Streptokokken der Gruppe B, eine Bakterienart, die gesunden Frauen keinerlei Probleme oder Beschwerden bereitet und somit keine Infektion oder Krankheit darstellt. Bei der normalen Geburt kommen allerdings die Kinder mit diesen Streptokokken in Kontakt, was zu schweren Allgemeininfektionen führen kann, da die Neugeborenen noch keine Abwehrmöglichkeit dagegen besitzen. Diese Übertragung kann durch die rechtzeitige Gabe von Antibiotika unter der Geburt verhindert werden.
Deshalb wird bei allen Frauen, bei denen B-Streptokokken nachgewiesen wurden, während der Geburt ein Antibiotikum gegeben. Der Streptokokken-Abstrich in der ca. 36. Schwangerschaftswoche gibt Ihnen die Möglichkeit, diese Frage zu klären, so daß die Entbindungsklinik rechtzeitig und sicher über die Notwendigkeit dieser Behandlung entscheiden kann. Viele Kassen übernehmen tatsächlich die Kosten, wenn die Rechnung eingereicht wird.